Rechtsanwalt
Dr. Volker Klippert

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ALLGEMEINES ZIVILRECHT:

Das am 1.1.1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch bildet mit seinen fünf Büchern Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht auch heute noch die die rechtliche Basis unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Mit den verschiedenen Veränderungen, die es im Laufe der Jahre erhalten hat, insbesondere durch die Schuldrechtsreform des Jahres 2002, enthält es die Rechtsregeln für Kauf-, Miet-, Dienst-, Werk-, Darlehens- oder Gesellschaftsverträge, also der Verträge, die unser aller Leben täglich berühren.

Das Sachenrecht enthält die Bestimmungen über Besitz und Eigentum, dessen Belastung und Übertragung.

Das Familienrecht regelt die Beziehungen zwischen Ehegatten, insbesondere Eheschließung, Güterstand, Unterhalt und Ehescheidung und die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern.

Das Erbrecht schließlich regelt die gesetzliche und die testamentarische Erbfolge.

Fundierte Kenntnisse im Bereich dieser grundlegenden Bestimmungen sind unerläßlich.

Auf Grund meiner langjährigen Erfahrung sowohl auf dem Gebiet der außergerichtlichen Beratung als auch auf dem Gebiet der gerichtlichen Durchsetzung von Rechten biete ich Ihnen kompetente Beratung und Vertretung in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts.